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Aufgaben

Der Verband erfüllt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gemäß §39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Unterhaltung als auch den Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen gemäß §62 des Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG).

Ebenso befindet sich der Bau und die Unterhaltung von Deichen und anderen Anlagen zur Sicherung des Hochwasserabflusses gemäß §73 LWaG in seinem Aufgabenbereich.

Als satzungsgemäß zusätzlich übernommene Aufgaben führt er im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden (§ 68, Absatz (1), Nummer 2 LWaG) oder anderer Mitglieder den Gewässerausbau durch. Voraussetzung ist die finanzielle Absicherung durch den bzw. die Bevorteilten.