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Grundräumung

Alleinig durch das Mähen mit Schneidwerkzeugen ist auf Dauer kein Gewässerprofil im hydraulisch erforderlichen Ausbauzustand aufrecht zu erhalten.

Insbesondere in Unterläufen, in rückgestauten Gewässerabschnitten oder an Hanglagen kommt es durch Sedimentablagerungen zu Anlandungen in der Gewässersohle. Sie führen durch eine Profileinengung zu ähnlichen die Landnutzung benachteiligenden Effekten wie in der Krautung beschrieben. Erweist es sich als erforderlich, den Ausbauzustand in dem betroffenen Abschnitt wiederherzustellen, so wird im Rahmen der Gewässerunterhaltung die Sohle abschnittsweise und bedarfsgerecht geräumt. In der Regel kommt es dann zum Einsatz von Baggertechnik mit Räumschaufel, in seltenen technologisch bedingten Ausnahmen führt nur die Handarbeit zum Ziel. Die Aushubablage erfolgt auf dem Anliegergelände des Gewässers. Das Räumgut wird einplaniert.

In den Monaten außerhalb der Vegetationszeit von September bis März spielen diese Unterhaltungsarbeiten die Hauptrolle. Nicht nur dadurch werden Flora und Fauna geschont. Auch die Berücksichtigung von Aufstiegszeiten bestimmter Fischarten und die grundsätzliche Vermeidung des Einsatzes rotierenden Werkzeuge leistet dazu einen Beitrag.

Der Umfang der jährlichen Grundräumung ist schwankend, mit unter 20 Kilometern oder ca. 3% der offenen Gewässer jedoch vergleichsweise klein. Die Fotogalerie vermittelt einen anschaulichen Eindruck dieser Unterhaltungsarbeiten.