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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern der 2. Ordnung

Gemäß § 21 der Satzung gebe ich bekannt, dass die Unterhaltung an den im Einzugsgebiet des WBV "Warnow-Beke“ befindlichen Gewässern der 2.Ordnung in folgenden Zeiträumen stattfindet:

- Gewässerkrautung : 15.07. bis 30.11. des laufenden Jahres

Die Krautung umfasst im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und das Mähen der Böschungen

- Grundräumung : 01.09. des laufenden bis 31.03. des Folgejahres

Die Grundräumung umfasst die Herstellung des Abflussprofils unter Beräumung von angelagerten Sedimenten und Schlamm.

Die Instandhaltung von Gewässerabschnitten, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw., sowie die Havariebeseitigung erfolgt ganzjährig. Die Baubetriebe sind informiert, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Das Einzugsgebiet des Verbandes berührt folgende Gemeinden und Städte:

Landkreis Rostock : Baumgarten, Benitz, Bernitt, Bröbberow, Bützow, Dreetz, Jürgenshagen, Kassow, Klein Belitz, Kritzmow, Kröpelin, Mistorf, Penzin, Retschow, Rühn, Rukieten, Satow, Schwaan, Stäbelow, Steinhagen, Tarnow, Vorbeck, Warnow, Wiendorf, Zepelin, Ziesendorf

Landkreis Nordwestmecklenburg : Glasin, Passee, Warin 

Landkreis Ludwigslust-Parchim : Sternberg

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist und § 66 Wassergesetz des Landes Mecklenburg/Vorpommern (LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765) sind die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger verpflichtet, die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die Benutzung der Grundstücke zu dulden und den anfallenden Aushub auf den Ufergrundstücken aufzunehmen. Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurück zu setzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift in den Diensträumen in 18246 Jürgenshagen, Neukirchener Weg 27, Tel. 038466-20240 gewährt.

Michael Constien, Verbandsvorsteher